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Ihr guter Zusatzverdienst ohne viel Aufwand 

Wenn Sie uns eine zur Vermietung oder zum Verkauf
 stehenden     Immobilie sowie ein Grundstück bennen 
und der jeweilige Eigentümer uns mit dem Verkauf oder Vermietung beauftragt,
 so erhalten Sie von uns im Erfolgsfall einen Anteil unserer Vermittlungsprovision in Höhe von

1.000€    *


Voraussetzungen:


Die benannte Immobilie darf uns noch nicht bekannt sein und wird von uns nach dem erteilten Maklerauftrag des Eigentümers erfolgreich provisionspflichtig verkauft. Die Tippgeberprovision ist verdient und fällig mit Abschluss des rechtswirksamen notariellen Kaufvertrages und nach Eingang der Vermittlungs-/Nachweisprovision des Käufers und/oder Verkäufers bei uns. Der Empfehlungsgeber muss volljährig sein. Wir behalten uns das Recht vor, die Vermarktung von benannten Immobilien jederzeit ohne Angaben von Gründen abzulehnen oder zu beenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es ist  nicht zwingend notwendig, dass Sie als Tippgeber bei einer Kontakaufnahme durch uns genannt werden. Auf  Wunsch nehmen wir Ihren Tipp auch gerne diskret und anonym auf.
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